Beratung
Unser Beratungskonzept der Häuslichen Pflege Meißner & Walter GmbH
Als Voraussetzungen für eine Beratung werden von Seiten der Beratenden Fachkompetenz erwartet, sachliches Wissen und eine Vertrauensbasis gefordert.
Von Seiten des Ratsuchenden werden die Bereitschaft Hilfe anzunehmen und eine positive Einstellung zur Beratung erwartet. Wir verstehen unter Beratung eine ganzheitliche Aufgabe, die zum einen konkrete Fragen beantworten soll, zum anderen aber die Gesamtsituation des Betroffenen analysiert und ihm fachkompetent in der jeweiligen Situation hilft. Beratung bedeutet für uns auch Zusammenarbeit mit kompetenten Institutionen wie Pflegestützpunkten, Ärzten, Sozialdiensten und anderen.
Beratungsziele
Ziel der Beratung ist es, Pflegebedürftige zu informieren, zu begleiten und zu unterstützen, um Entscheidungen fällen zu können und Maßnahmen einzuleiten und zu koordinieren. Zielgruppen sind meistens Patienten bzw. deren Angehörige, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Lebenssituation noch eigenständig zu regeln. Sie benötigen Hilfestellungen in ihrem Lebensalltag, Tipps und Unterstützung.
Neben der fachgerechten Versorgung der Patienten rücken auch Prophylaxemaßnahmen, Rehabilitationsempfehlungen und das Erklären von Zusammenhängen immer mehr in den Vordergrund der täglichen Arbeit.
Inhalte der Beratung
Beratungsleistungen, im Sinne des § 37 Abs. 3 SGB XI (Beratungsbesuch – Pflegeversicherung - Geldleistungsempfänger), werden in unserer Einrichtung nur von examiniertem Pflegepersonal erbracht. Diese werden halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3 bzw. bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich durchgeführt. Auch Leistungsempfänger des Pflegegrades 1 haben einen Anspruch auf diese Beratung.
Unter anderem berät Sie unsere Einrichtung zu Fragen der Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tagespflege. Außerdem können wir Ihnen eine Auswahl von Begleitdiensten, Hausnotrufsystemen und anderen kooperierenden Partnern (z.B. Essendiensten, Apotheken, Sanitätshäusern, mobilen Fußpflegen und Frisören …) geben.