Informationen zu Leistungssegementen
Mit Durchblick in den Leistungsdschungel
Anders als in der stationären Langzeitpflege und in der klinischen Versorgung gibt es in der ambulanten medizinisch pflegerischen Versorgung zu allen Leistungen verschiedene Kostenträgern.
In der Regel der Fälle ist dies die Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch V), die Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI) und der Sozialhilfeträger (Sozialgesetzbuch XII).
Zusätzlich werden Leistungen auch privat von den Patienten oder deren Angehörigen bezahlt oder speziell abgeschlossene Versicherungen übernehmen einen Teil oder die gesamten abgeforderten Leistungen des ambulanten Pflegedienstes.
Insofern ist es immer dringend erforderlich, am Anfang der Versorgung gemeinsam mit Patienten, Angehörigen, Freunden oder Mitbehandlern die Situation zu analysieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.
komplexe Zusammenhänge transparent machen
Die Häusliche Pflege Meißner & Walter GmbH tut dies und berät Sie als Angehöriger oder Patient, zeigt je nach Möglichkeit Rahmenbedingungen auf, wie Sie an welche Leistungen kommen, wer diese finanziert, natürlich auch wie diese beantragt werden müssen.
Unsere Mitarbeiter werden hier zu den einzelnen Themen und Bereichen individuell geschult, gerade bei neuen gesetzlichen Veränderungen, wie die Einführung des Pflegeneuorientierungsgesetzes (PNG) zum 01.01.2013.
Nutzen Sie die Chance mit uns ins Gespräch zu kommen, um sich zu informieren und gemeinsam mit uns nach Lösungsansätzen für die Versorgung Ihrer Angehörigen und Freunde zu finden!