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Krankenversicherung

SGB V / Häusliche Krankenpflege - ärztlich verordnet, kompetent durchgeführt

Für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege sind mit den jeweils unterschiedlichen Kassenarten einzelne Verträge geschlossen. Unser ambulanter Pflegedienst versorgt Patienten aller Kassenarten auf vertraglicher Grundlage. Die Preise für diese Leistungen der Häuslichen Krankenpflege sind in diesen Verträgen geregelt und brauchen vom Patienten nicht bezahlt zu werden. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung ist vom Patienten direkt an die Krankenkasse nach Aufforderung zu zahlen.

Das SGB V (Häusliche Krankenpflege § 37 1 2 fortfolgende SGB V) beinhaltet die Grundpflege, Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.

Diese einzelnen Leistungsbereiche sind in den Rahmenverträgen sowie in den Verordnungsrichtlinien für Häusliche Krankenpflege nach § 92 Absatz 7 mit den Kostenträgern klare pflegerische bzw. krankenpflegerische Maßnahmen zugeordnet.

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