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29.12.2025 - Gesetzentwurf
KHAG: Mindestbesetzung in der Pflege ist Patient:innensicherheit – nicht Bürokratie
Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt davor, zentrale Sicherheitsstandards für Patient:innen im Zuge des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) zu schwächen. Eine Reform, die Qualität verbessern will, darf ausgerechnet bei der pflegerischen Personalausstattung keine Rückschritte machen.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betont:
„Pflege ist kein Kostenfaktor. Pflege ist ein zentraler Qualitäts- und Sicherheitsfaktor. Wer Versorgungsqualität verspricht, muss Mindeststandards für Pflege verbindlich absichern – und nicht aus dem System herauslösen.
Warum ist das wichtig? Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) sind gesetzlich festgelegte Mindestvorgaben, wie viele Pflegefachpersonen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen pro Schicht mindestens eingesetzt werden müssen. Sie sind ein Sicherheitsnetz gegen Unterbesetzung: Wenn zu wenig Pflegepersonal da ist, steigt das Risiko für längere Liegezeiten, vermeidbare Komplikationen und Todesfälle. Internationale Studien und nationale Qualitätsberichte zeigen diesen Zusammenhang konsistent.
Die PpUG ersetzen keine bedarfsgerechte Personalbemessung. Aber sie setzen eine Untergrenze – und diese Untergrenze schützt Patient:innen.“
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