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29.09.2026 - Aufgaben der Pflege sind kein neues Geschäftsfeld
Deutscher Pflegerat fordert Kompetenznutzung und -erweiterung der Profession Pflege
Der Deutsche Pflegerat (DPR) lehnt die Forderungen der Landesapothekerkammer Hessen und der Apothekerkammer Berlin ab, pflegerische Aufgaben zu neuen pharmazeutischen Dienstleistungen zu erklären. Hessen möchte „apothekenpflegerische Kernleistungen“ definieren. Berlin fordert einen „pharmazeutischen Hausbesuch“, der die pflegerische Versorgungssituation im Haushalt prüfen und koordinieren soll.
„Apotheken, die pflegerische Begleitung und Beratung als eigene Leistung definieren, übernehmen Aufgaben aus dem Kernbereich der Profession Pflege und der Pflegedienste“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Pflegerische Aufgaben werden nicht pharmazeutisch, nur weil man sie so nennt. Pflege ist ein eigenständiger, hochqualifizierter Gesundheitsfachberuf mit eigener Verantwortung. Dessen Kompetenzen müssen vollständig genutzt und vergütet werden, statt sie als Aufgabenreservoir für andere Berufe zu nutzen.“
Beide Anträge verbinden die angestrebte Aufgabenerweiterung ausdrücklich mit Vergütung. „Die Pflegeversicherung ist kein Instrument zur Markterweiterung“, so Vogler. „Sie muss Leistungen dort finanzieren, wo die erforderliche Kompetenz liegt und der größte Nutzen für Patient:innen und Pflegebedürftige entsteht. Vergütung muss Kompetenz und Versorgungsnutzen folgen.
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