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06.08.2025 - Kabinettsbeschlüsse: Zwei Gesetze stärken die Pflege
Deutscher Pflegerat fordert entschlossene Umsetzung
Das Bundeskabinett hat heute mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie dem Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung zwei wichtige Gesetzesentwürfe zur Stärkung der Pflege beschlossen. Damit sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal zur Stärkung der Pflegeprofession.
„Das Gesetz zur Befugniserweiterung verankert erstmalig die Profession Pflege als eigenständigen Heilberuf fest in der Gesundheitsversorgung. Pflegefachpersonen sollen ihre Kompetenzen künftig eigenverantwortlich und selbstständig nutzen können. Das stärkt die Gesundheitsversorgung, optimiert die Ressourcennutzung und macht den Pflegeberuf zugleich attraktiver“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR).
Der Gesetzentwurf erlaubt Pflegefachpersonen, heilkundliche Aufgaben zu übernehmen. Das ist notwendig und richtig. Es bedeutet einen wesentlichen Schritt hin zu mehr pflegerischer Verantwortung und eigenständiger Mitgestaltung der Pflege.
„In der parlamentarischen Beratung gilt es jetzt, den pflegefachlichen Kern zu sichern und das Versprechen für mehr Nutzung pflegerischer Kompetenzen konsequent einzulösen“, so Vogler weiter. Entscheidend wird dabei auch die Umsetzung über Verträge nach § 73d SGB V und die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Muster Scope of Practice sein.
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