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Welche Leistungen bieten wir an?
Unsere Pflegestation hat Verträge mit den Krankenkassen, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern. Grundlagen aller Leistungen sind die Sozialgesetzbücher V, XI, sowie das SGB XII ( Sozialhilfe/ bis 31.12.2004 BSGH/ Bundessozialhilfegesetz).

pflegerin bei patienten  
   Das SGB V (häusliche Krankenpflege)    beinhaltet die Grundpflege, Behandlung    sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.    Diesen einzelnen Leistungsbereichen sind    in dem bereits erwähnten Rahmenvertrag    mit den Kassen klare pflegerische bzw.
krankenpflegerische Maßnamen zugeordnet. Grundlage der Verordnung Häuslicher Krankenpflege bilden die Verordnungsrichtlinien nach § 92 Absatz 7 SGB V.

Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) umfasst Leistungen der Grundpflege, der Mobilität, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Auch hier sind die einzelnen Leistungen vertraglich festgelegt.

pflegerin bei hilfestellungen

pflegerin bei behoerdenhilfe  

   Das SGB XII (Sozialhilfe) dient seit dem    01.01.2005 zum einen der Weiterführung    der Leistungen der Kranken- bzw. der    Pflegeversicherung und leistet darüber    hinaus auch andere umfangreiche    Leistungen, die in den beiden genannten    Sozialgesetzbüchern nicht enthalten sind.