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Welche Leistungen bieten wir an?
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Unsere Pflegestation hat Verträge mit den Krankenkassen, den Pflegekassen und den
Sozialhilfeträgern. Grundlagen aller Leistungen sind die Sozialgesetzbücher V, XI,
sowie das SGB XII ( Sozialhilfe/ bis 31.12.2004 BSGH/ Bundessozialhilfegesetz).
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Das SGB V (häusliche Krankenpflege)
beinhaltet die Grundpflege, Behandlung
sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.
Diesen einzelnen Leistungsbereichen sind
in dem bereits erwähnten Rahmenvertrag
mit den Kassen klare pflegerische bzw.
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krankenpflegerische Maßnamen zugeordnet.
Grundlage der Verordnung Häuslicher Krankenpflege bilden die Verordnungsrichtlinien
nach § 92 Absatz 7 SGB V.
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Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) umfasst Leistungen der Grundpflege, der Mobilität,
der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Auch hier sind die einzelnen
Leistungen vertraglich festgelegt.
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Das SGB XII (Sozialhilfe) dient seit dem
01.01.2005 zum einen der Weiterführung
der Leistungen der Kranken- bzw. der
Pflegeversicherung und leistet darüber
hinaus auch andere umfangreiche
Leistungen, die in den beiden genannten
Sozialgesetzbüchern nicht enthalten sind.
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